Die Gleichgewichtsregel und die Zuständigkeitsregel

Es ist für eine Co-Beratung im System sinnvoll, wenn sich beide Berater* gleichgewichtig abwechseln in der Aktivität der Interventionen und der aktiven Beobachtung des Systems. Der eine Berater arbeitet mit einem Klienten oder einer Dyade. Währenddessen beobachtet der zweite Berater das Gesamtssystem. Der aktive Berater kann sich somit ganz auf jene konzentrieren, mit denen er gerade kommuniziert und arbeitet.

Dieses Konzept schließt explizit aus, daß ein Berater arbeitet und der zweite Berater sich nur nachrangig gelegentlich beteiligt!

Wenn ein Co-Berater interveniert, ist der andere zuständig für das aktive Beobachten des Restsystems.

Eine grundsätzliche Klärung der Zuständigkeit für die Personen des Systems erleichtert die Arbeit: Ideal für ein „traditionelles“ Familiensystem ist eine Co-Beratung, die aus einer weiblichen Beraterin und einem männlichen Berater besteht. Das bietet wechselseitige (für die Berater, wie für die Klienten) gute Indentifikationsmöglichkeiten. Aber auch ein männlicher Berater kann mit seinen „weiblichen“ Anteilen gut mit den Frauen im System arbeiten :-))

Idealtypisch erscheint daher eine Aufteilung:
– männlicher Berater zu männlicher Klientel
– weibliche Beraterin zu weiblicher Klientel

Dabei sollte auch berücksichtigt werden, daß jeder der bieden Berater etwa für gleich viel Personen zuständig ist.


* Berater: Ich weise vorsorglich abermals darauf hin, daß die männliche Schreibweise einzig der sprachlichen Vereinfachung dient und keine Genderpräferenz intendiert.