Die Gleichgewichtsregel und die Zuständigkeitsregel
Es ist für eine Co-Beratung im System sinnvoll, wenn sich beide Berater* gleichgewichtig abwechseln in der Aktivität der Interventionen und der aktiven Beobachtung des Systems. Der eine Berater arbeitet mit einem Klienten oder einer Dyade. Währenddessen beobachtet der zweite Berater das Gesamtssystem. Der aktive Berater kann sich somit ganz auf jene konzentrieren, mit denen er gerade kommuniziert und arbeitet.
Dieses Konzept schließt explizit aus, daß ein Berater arbeitet und der zweite Berater sich nur nachrangig gelegentlich beteiligt!
Wenn ein Co-Berater interveniert, ist der andere zuständig für das aktive Beobachten des Restsystems.
Eine grundsätzliche Klärung der Zuständigkeit für die Personen des Systems erleichtert die Arbeit: Ideal für ein „traditionelles“ Familiensystem ist eine Co-Beratung, die aus einer weiblichen Beraterin und einem männlichen Berater besteht. Das bietet wechselseitige (für die Berater, wie für die Klienten) gute Indentifikationsmöglichkeiten. Aber auch ein männlicher Berater kann mit seinen „weiblichen“ Anteilen gut mit den Frauen im System arbeiten :-))
Idealtypisch erscheint daher eine Aufteilung:
– männlicher Berater zu männlicher Klientel
– weibliche Beraterin zu weiblicher Klientel
Dabei sollte auch berücksichtigt werden, daß jeder der bieden Berater etwa für gleich viel Personen zuständig ist.
* Berater: Ich weise vorsorglich abermals darauf hin, daß die männliche Schreibweise einzig der sprachlichen Vereinfachung dient und keine Genderpräferenz intendiert.
Wenn ich den Beitrag richtig verstehe, ist also anzustreben, dass beide Beraterinnen in etwa gleichgewichtig und gleichrangig agieren. Denkbar wäre ja auch ein Modell, bei dem die eine Beraterin die Gesprächsführung innehat und sich in gewissen Abständen an die Co-Beraterin wendet um aus deren Beobachterinnensicht neue Impulse zu bekommen.
Gibt es eigentlich Regeln für den Fall, dass die beobachtende Beraterin den Impuls verspürt, in das Gespräch einzugreifen, beispielsweise wenn ihre Kollegin gerade festhängt und nicht weiterkommt, oder um einen bis dahin vernachlässigten Aspekt ins Spiel zu bringen, oder gar um ihrer Kollegin zu widersprechen, was ja u.U. in sinnvoller Weise die Vielfalt erhöhen könnte?
Hallo Rainer, ist Deine Frage mit dem heutigen Beitrag beantwortet?!
Zum Aspekt der Beobachterinnensicht: so arbeite ich schon ganz lange nicht mehr. Unsere Kursteilnehmerinnen, die diese ausgewogene Co-Beratung lernen und ausprobieren, möchten danach in der Regel auch gar nicht mehr anders arbeiten. Fakt ist aber auch: man muß es praktizieren und üben und als C-Beraterpaar nach und nach seinen eigenen Kooperationsstil finden.
Danke, ja, ist gut beantwortet.