7.1.2 Probierkonsum

Wir sollten die qualitativen und quantitativen Aspekte des Konsumverhaltens unterscheiden.

  1. die qualitativen Aspekte

Dazu müssen wir als Berater zunächst eine eigene Haltung entwickeln. Diese ist dann mit der Institution, für die wir arbeiten, abzugleichen. Jeder Berater benötigt die Rückendeckung seiner Institution, um bestimmte Werte, Normen und Regeln vertreten zu können. In Fortbildungen und Supervisionen mache ich immer wieder die erstaunliche Erfahrung, wie wenig verbreitet diese Rückkopplungen mit den Institutionen und Trägern, die zu sicheren Auftragslagen der Mitarbeitenden doch notwendig sind, getroffen werden.

Probierkonsum von Nikotin, Alkohol und illegalen Drogen ist bei Jugendlichen unvermeidbar, wegen Stoffe allseits verfügbar sind.

Meine Haltung dazu ist:

Unter 16 (1) Jahren ist Probierkonsum nicht zu tolerieren (2) und es sollte sofort dafür gesorgt werden, daß dieser beendet wird. Voraussetzung für wirksames Elternverhalten in diesem Kontext ist elterliche Präsenz.

Zwischen 16 und 18 Jahren können Eltern Probierkonsum tolerieren, und sie sollten mit ihrem Jugendlichen als die Unwissenden über seine persönlichen Erfahrungen ins Gespräch kommen, denn die Mehrzahl der Eltern hat selbst viele Erfahrungen nicht gemacht.

Wenn Eltern selbst Konsumerfahrung hatten, können sie um so leichter in einen Erfahrungsaustausch fast auf Augenhöhe anbieten.

Unsere eigene professionelle Haltung müssen wir mit jener der Eltern abgleichen, soweit diese schon über eine reflektierte Haltung verfügen. Oft ist es so, daß sich Eltern vom Berater Orientierung erhoffen. Die sollten wir geben – entscheiden werden die Eltern.

Orientierung gibt in Bezug auf Alkohol und Nikotin das Jugendschutzgesetz. Hierin haben Eltern eine Grundlage, den Umgang mit den Konsummitteln zu vertreten.

Illegalem Drogenkonsum ist das gesellschaftliche Verbot immanent. Also muß, ob Probierkonsum oder welcher auch sonst, seitens der Eltern immer klar gestellt werden, daß sie gegen diesen Konsum sind. Aspekte von Suchtgefährdung oder möglicher Abhängigkeit sind hier nicht die Argumentationsgrundlage, sondern allein die Rechtslage!

  1. die quantitativen Aspekte

Alkohol trinken muß man lernen. Jemand, der noch nie im Leben Alkohol getrunken hat, weiß beim ersten Konsum nicht wie er wirkt. Auch beim zweiten oder weiteren Konsum ist die Wirkung von der Art des Getränkes, von der individuellen Verfassung und vom sozialen Kontext abhängig.

Meine Haltung dazu ist:

Ich gebe dem Jugendlichen 5 Gelegenheiten auszuprobieren, welche Wirkung Alkohol auf ihn hat. Bei diesen 5 Gelegenheiten sollte er erfahren und gelernt haben, wie Alkohol auf ihn individuell wirkt und daß die Trinkmenge zu begrenzen ist.

Wie Eltern mit jenen Situationen wirkungsvoll umgehen, in denen der Jugendliche betrunken nach Hause kommt, behandeln wir im Kapitel, in dem es um den Umgang mit Suggestionen geht.