12.4 Max will den Konsum nicht aufgeben

Die Eltern sollten im Gespräch mit Max deutlich machen, daß Ihnen nichts an einem Machtkampf liegt. Sie mögen in der Vergangenheit genervt und manches nicht gut oder „richtig“ gemacht haben, das täte ihnen dann aufrichtig leid. Nun gehe es aber darum, daß sie den Eindruck haben, daß Max Drogen (oder Alkohol, oder sonst was) konsumiert und es nicht bei einem Probierkonsum, für den man Verständnis habe, geblieben sei.

Sie seien nun einmal Eltern, die ihren Sohn lieben würden, daher könnten sie nicht anders, als sich für seine existentielle Gesundheit einzusetzen. Diesen Einsatz könnten sie wegen der Liebe zu ihm auch nicht aufgeben, sondern müßten dabei bleiben.

Sollte Max beteuern, daß er nicht mehr konsumiere, dann möge er ihnen diese Konsumfreiheit nachweisen. Drogenverseuchten Gehirnen könne man leider nicht glauben. Sie seien als Eltern zutiefst verunsichert. Erst wenn er konsumfrei sei, würden sie ihm wieder glauben. Er möge das also bitte nachweisen. Er möge für ein Drogenscreening bei Fachleuten sorgen: der Hausarzt reicht nicht, sondern es muß ein Facharzt für Suchtmedizin sein (Gesundheitsamt oder Kassenärztliche Vereinigung fragen), auch manche Gesundheitsämter oder Sozialpsychiatrische Dienste bieten selbst Drogenscreenings an, ebenso mache Suchtabteilungen in Psychiatrischen Kliniken. Die Eltern setzen eine Frist bis in 14 Tagen.

Bevor die Eltern sich zu solch einer Forderung entschließen, muß ihnen klar sein, daß sie von dieser Forderung nicht mehr zurücktreten dürfen, wenn sie ausgesprochen wurde. Bis Max diese Forderung erfüllt hat, darf es um nicht anderes mehr zwischen den Eltern und Max gehen. Das hört sich landläufig nach Erpressung an, aber das ist nicht der Fokus! Vielmehr ist es abermals so, daß diese existentielle Forderung des Nachweises nach Schädigung durch Konsum oder Nachweis der Gesundheit nicht ausgebremst und geschmälert werden darf durch andere nachrangige Forderungen!

Fokussierte Kommunikation

Solange Max den Konsumnachweis nicht erbringt, darf es nicht um andere „Baustellen“ und Diskussionsinhalte gehen. Jetzt geht es nicht mehr um Ex-Kommunikation wie in der Sendepause, sondern um fokussierte Kommunikation. Würde Max ankommen und sagen „Vater, mein Fahrrad hat einen Platten, kannst Du mir mal helfen.“ muß Vater sagen „Max ich hätte gerne den Nachweis vom Drogenscreening!“ Dieses Vorgehen hört sich „verrückt“ oder milder gesagt unnormal an. Ich muß aber immer wieder darauf hinweisen, daß es hier nicht um normale Alltagskommunikation und Alltagsvorgänge in der Familie geht, sondern Max und die Eltern an einem existentiell gesundheitlichen Gefährdungspunkt angekommen und bisher bei Max nicht durchgedrungen sind. In der Vergangenheit war die familiäre Kommunikation mal zu weich, mal zu hart, mal zu beliebig. So wird es eine Weile dauern, bis Max versteht, daß die Eltern nun so kommunizieren, daß es Gültigkeit hat, was sie sagen. Max erlebt, vielleicht erstmalig, Eltern, die wissen was sie wollen und dabei bleiben. Damit muß er lernen, sich auseinanderzusetzen.

Sollte Max den schriftlichen ! Nachweis einer der o.g. Stellen und keiner anderen erbringen und dieser weist keinen Konsum nach, wird die Forderung nach Wiederholung erhoben und zwar zu einem Zeitpunkt, den die Eltern in der Zukunft Max sagen werden (ca. einmal monatlich über ein Jahr hin). Dadurch soll ein geplanter Negativ-Nachweis vermieden werden.

Sollte das Screening den Konsumverdacht bestätigen, müssen die Eltern sich weiter für die Konsumfreiheit einsetzen, indem sie Max sagen, daß sie ihm 4 Wochen Zeit geben, konsumfrei zu werden und dieses abermals nachweisen. Sollte ihm das nicht gelingen, würden sie erwarten, daß er mit ihnen zusammen zu einer Sucht- oder Drogenberatungsstelle geht.

Achtung: es gibt Beratungsstellen, die nicht familienorientiert arbeiten. Wenn dort Eltern mit ihren Jugendlichen ankommen, wird ausschließlich der Jugendliche zum Gespräch zugelassen und die Eltern ausgeschlossen. Das sollten die Eltern nicht hinnehmen. Also am besten im Vorhinein erkundigen, welche Beratungsstellen auch familiensystemisch arbeiten.

Es gilt nun aber weiterhin so vorzugehen, wie oben schon erklärt: die einmal ausgesprochenen Forderungen müssen weiter verfolgt werden und bis zum Einlenken oder alternativ bis zur Kommunizierung eines alternativen Vorschlages, der sich aber an existientieller Gesundheit messen lassen muß, darf leider nichts anderes – aber auch gar nichts anderes – verhandelt werden!

Max muß verstehen lernen, wie ernst es den Eltern mit ihrer Forderung nach seiner Gesundheit ist.