13.1 Interventionsmöglichkeiten

Dieser Beitrag ist ein Entwurf und noch in Arbeit.

Netzwerkkarte

Wie schon in den vorhergehenden Abschnitten zur Ruhephase erwähnt, gibt es innerhalb des Elterncoachings nur eine geringe Zahl an Fällen, in denen ein Max nicht konsumfrei wird. Auch wenn das für die Wirksamkeit des Elterncoachings spricht, haben wir doch nicht alle erreicht.

Meine Zusage an die Eltern, sie zu begleiten bis der Max konsumfrei geworden ist, mag eine narzistische Komponente haben, aber sie führte immer wieder zu mancherlei Kreativität, um Max doch noch zu erreichen.

Eine Interventionsmöglichkeit war die Entwicklung von Netzwerkarbeit, die ich zunächst nur einmal andeute, um sie später ausfürhrlicher zu beschreiben: Ich habe mit den Eltern Netzwerkkarten (1) erstellt, welche Personen in der Entwicklungsgeschichte der Familie Kontakt hatten und welche davon heute noch bestehen oder wieder aktiviert werden können. Welchen dieser Menschen mag der Max besonders am Herzen liegen? Wir haben diese Menschen angeschrieben und gefragt, ob sie mithelfen würden, da es um Max‘ Gesundheit gehe. In der Folge kamen zu unseren Sitzungen, die ja weiterhin stattfanden, andere Menschen hinzu: Verwandte, (frühere) Schulfreunde und andere Kontakte von Max, manschmal deren Eltern, Lehrer, Paten usw. Mit einigen dieser Personen entwickelten wir Briefe an Max mit einem Gesprächsangebot. Andere sandten Max eine Einladung zum Essen. Ich sollte noch erwähnen, daß fast kein Max davon Kenntnis hatte, daß ich mit den Eltern arbeitete.

Netzwerkkonferenz

Eine weitere Intervention, wenn sich immer noch nichts tat, war dann auf der Grundlage der Netzwerkkarte eine Netzwerkkonferenz, d. h. in einer sorgfälftigen Vorbereitungsphase haben wir solche Personen aus dem familiären Netzwerk ausgewählt, von denen wir uns Unterstützungspotential erwarten konnten. Auch ehemalige oder heutige Freunde von Max waren dabei.

Es wurde ein Termin in unserem großen niedrigschwelligen Café außerhalb der Öffnungszeiten an einem Abend geplant. Ein Einladungsschreiben wurde entwickelt. Verabredungen wurden getroffen. Schließlich ein Einladungsschreiben an Max mit einer Liste (bis zu 15 Personen), wer alles kommen wird, weil man um seine Gesundheit besorgt ist. Etwa zur Hälfte dieser Termine kam ein Max, der anderen Hälfte wurde ein gemeinsamer Brief geschrieben. Meist half mir eine Praktikantin an so einem Abend mit der Bewirtung, es gab immer Getränke, mit einem Protokoll, manchmal auch bei der Prozeßsteuerung oder beim Doppeln.

Hilfeplankonferenz mit Einladung an Max

Wenn Familien eine längere Beratungsgeschichte hinter sich haben, gibt es  gelegentlich mehrere Hilfeagenturen mit deren Mitarbeitenden, die zumeist nicht voneinander wissen und bisher auch nicht miteinander gesprochen haben. Gemeinwesenorientierung ist wieder aus der Mode gekommen und Netzwerkarbeit ist offenbar immer noch zu unbekannt. Max wird jetzt zum ersten Mal (wieder schriftlich mit Brief auf das Kopfkissen) von den Eltern informiert, daß sie sich an eine Elternberatung gewendet haben und daß und wozu eine Hilfeplankonferenz mit folgenden Beteiligten … geplant ist und sie Max hinzubitten.

Ob Max eine Zusage gibt (dann steht immer noch aus, ob er wirklich erscheint) oder nicht gibt, in jedem Fall muß ein reales Hindernis bedacht werden: die Schweigepflicht. Die Eltern können sich zwar von der Schweigepflicht entbinden, aber Max muß es auch tun. Fragen kostet nichts: „Max hier ist eine Entbindung von der Schweigepflicht. Bitte unterschreibe die mal.“Wenn Max zur Hilfeplankonferenz entgegen seiner Zusage nicht erscheinen sollte, kommen die Beteiligten wenigstens nicht umsonst, sondern können über Max reden.

Auch wenn Max von vorneherein ein Kommen ablehnt, gab es schon Eltern, die haben institutionsbezogen und auf das Thema Gesundheit bezogen von Max klaglos eine schriftliche Entbindung von der Schweigepflicht erhalten. Wie kann man das verstehen? (Die Frage ist zunächst retorisch gestellt, ich habe schon Hypothesen dazu).

Im Auftrag der Eltern lade ich zu einer Hilfeplankonferenz ein mit z. B. den Fallbeteiligten Jugendamt, freier Jugendhilfeträger wie Erziehungsbeistand, Schuldnerberatung, Schule, Arzt, Sozialpsychiatrischer Dienst, Jugendzentrum usw. und wir tragen unsere Ideen zusammen und organisieren die Zusammenarbeit und Zuständigkeiten.

Wenn sich Max beteiligt, wird ebenso geklärt, wer von Max einen Auftrag zur Hilfe, Beratung, Betreuung etc. erhält. Alle andere werden sich künftig raushalten.

Wichtig ist noch, daß wir im Auftrag der Eltern einladen und diese Koferenz morderieren. Wie schon erwähnt hatte ich fast immer Hochschulpraktikanten an meiner Seite, die mich z. B. mit dem Protokollieren der Veranstaltungen unterstützten. Das Protokoll, insbesondere mit den Verabredungen und Vereinbarung der Zuständigkeiten, haben im Nachgang dann alle Beteiligten erhalten.


(1) zur Arbeit mit Netzwerkkarten siehe PDF Downloads

https://www.pantucek.com/diagnose/netzwerkkarte/netzwerkkarte_manual.pdf

https://www.dgsf.org/service/wissensportal/Netzwerkarbeit%20als%20systemische%20Intervention%20in%20Sozialer%20Arbeit%20-2004.pdf/view

https://www.praxis-institut.de/fileadmin/Redakteure/Sued/Service-Downloads/2020_Duenwald_Netzwerkkarte.pdf